Zugangseröffnung
Elektronische Kommunikation
Nach Art. 16 Bayerisches Digitalgesetz (BaDiG) ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer sowie im Sinne des Artikel 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen. Die Gemeinde Geiersthal hat zur Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung den elektronischen Zugang nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen eröffnet.
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Gemeinde Geiersthal publizierten
• E-Mail-Adressen.
• Kontaktformulare
• Online-Formulare
• Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Ein DE-Mail-Zugang gemäß DE-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet.
Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen formfreien (I.) und formgebundenen Schreiben (II.):
I. Formfreie Schreiben
1. E-Mail
E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.
Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente oder Inhalte per unverschlüsselter E-Mail versenden!
Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.
Wie viele E-Mail-Anbieter setzen auch wir Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Werbung einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht.
Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit der Gemeinde Geiersthal grundsätzlich ausgeschlossen.
Nutzen Sie für förmliche Anliegen stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.
II. Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz
1. Sicheres Kontaktformular“ (mit Bayern-ID)
Im BayernPortal finden Sie das „Sichere Kontaktformular“, mit dem Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, der eID-Karte für EU-Bürger oder dem Softwarezertifikat „authega“ – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten können.
Somit können Sie auf diesem Wege auch Anträge oder Widersprüche vollständig elektronisch bei uns einreichen, entweder als formlosen Text oder als Datei-Upload. Sofern Sie zustimmen, erhalten Sie Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos.
Weitere Informationen: Ausgewählte Hilfethemen – Häufig gestellte Fragen zum Bayernportal
2. Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Die Gemeinde Geiersthal ist an ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (kurz: beBPo) angeschlossen. Es dient insbesondere der Kommunikation mit Anwälten, Notaren, Behörden und Gerichten. Weitere Informationen finden Sie hier.
3. Qualifizierte elektronische Signatur (wird nicht angeboten – keine Zugangseröffnung!)
Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnunung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Es sind nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern zulässig. Eine qualifizierte elektronische Signatur alleine bewirkt keine Verschlüsselung des Inhalts von Nachrichten bzw. Anlagen.
Dieser Zugang ist bei der Gemeinde Geiersthal bisher nicht eröffnet. Die technischen Voraussetzungen sind bisher nicht gegeben. Bitte weichen Sie auf die Möglichkeit „Sicheres Kontaktformular“ aus.
4. Weitere Möglichkeiten
Die durch das am 01.08.2022 in Kraft getretene Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) zusätzlich eröffneten Möglichkeiten zur schriftformersetzenden Kommunikation mit der Gemeinde Geiersthal werden hier Berücksichtigung finden und dargestellt werden, sobald diese auch faktisch nutzbar sind.
III. Verschlüsselte Kommunikation (ohne Schriftformersatz)
Online Formulare
Die Gemeinde Geiersthal arbeitet an intelligenten Online-Formularen, die vollständig elektronisch eingereicht werden können. Das Angebot wird laufend und schrittweise erweiter. Sie finden die Online-Formulare über unsere Homepage und das BayernPortal. Bei der Verwendung der Online-Formulare findet eine sichere, verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten statt.
IV. Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation
1. Die Gemeinde Geiersthal nimmt E-Mails in den Formaten "Text" und "HTML" an.
1.1. E-Mail-Anhänge werden bei Schreiben in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
• Textdateien im Format ANSI/UTF-8 (*.txt)
• Dokumente im Rich Text Format (*.rtf)
• Microsoft Office Formate ohne Makros (docx, xlsx, ppt, pptx)
• Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
• Graphics Interchange Format (*.gif)
• Tag Image File Format (*.tif)
• Portable Network Graphics (*.png)
• Portable Document Format (*.pdf)
1.2. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Nicht lesbare Dateiformate werden nicht beachtet.
1.3. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros, Scripte, *.docm, *.xlsm, *.pptm …) verwendet werden. MS Office Dokumente veralteter Versionen (.doc, .xls, .ppt) werden nicht angenommen.
1.4. Object Linking and Embedding (OLE, engl. Objekt-Verknüpfung und -Einbettung) – Objekte werden nicht akzeptiert (z.B. eingebettete Excel Tabellen).
2. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 20 Megabyte angenommen.
3. Die Annahme von Dateien in den unter Ziffer 1.1. genannten Formaten, welche durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) wurden können aus Gründen der IT-Sicherheit nicht angenommen werden. Dies gilt für alle Archivformate (*.zip, *.7z, *.rar,* .gz,*. tgz …).
4. Wird per unverschlüsselter E-Mail an die Gemeinde Geiersthal herangetreten, geht die Gemeinde Geiersthal davon aus, dass Sie mit der Kommunikation auf diesem Wege einverstanden sind und diese so stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
5. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist. Überprüfen Sie bei Nichterhalt Ihren Spam-Ordner oder melden Sie sich telefonisch.
6. Die Gemeinde Geiersthal bietet Online-Services im Internet an, bei denen die Vertraulichkeit durch Verschlüsselung gesichert ist. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt.