Anträge und Formulare
Hier finden Sie Formulare, Online-Dienste und weitergehende Informationen zu den verschiedenen Themen:
Abfallbeseitigung Müllabfuhr
Restmüll-, Papier- und Biotonne
Antworten zur Abfallbeseitigung
Graue Müllsäcke:
Die Müllsäcke müssen nicht mehr im Rathaus abgeholt werden. Sie können beim ZAW unter der Tel.Nr. 09903/9200 telefonisch angefordert werden und werden dann direkt zugesandt.
Abwasserentsorgung
Wenn Grundstücke an das gemeindliche Abwasserkanalsystem angeschlossen werden sollen, sind der Gemeinde Entwässerungspläne für das Grundstück zur Genehmigung vorzulegen. Dies gilt auch bei Änderungen an den Abwasserleitungen. Es gibt gemeindliche Abwassersammelleitungen im Mischsystem, im Trennsystem und teilweise ist nur ein Schmutzwasserkanal vorhanden. Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde.
Entwässerungsantrag (Zum Ausdrucken)
Baubeginnsanzeige Grundstücksentwässerung
Weitere Informationen:
Abwasserentsorgung; Durchführung
Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Prüfergebnis
Entwässerung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Entwässerung; Zahlung der Abwassergebühren
Entwässerungsbeiträge; Erhebung
Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung
Ausweise und Pässe
Online-Statusabfrage
Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.
Personalausweis und Passwesen
Antragstellung
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung?
- gültiges bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werden)
- Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
- Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)
Formular: Zustimmungserklärung Ausweise
Abholung der Ausweisdokumente
Mit der Abholung der fertigen Ausweiskokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen. Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
Weitere Informationen zu Reisedokumenten finden Sie hier:
Personalausweis (Bayernportal)
Reisepass - Beantragung (Bayernportal)
Kinderreisepass - Beantragung und Verlängerung (Bayernportal)
Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Viechtach) oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Geiersthal angezeigt werden. Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Viechtach) und erstatten unverzüglich Anzeige.
Bauwesen
Bauantrag
Für die Einreichung eines Bauantrags ist ein persönliches Gespräch nicht zwingend erforderlich. Auf Grund der Komplexität dieser Verfahren ist jedoch zu empfehlen, die Antragsunterlagen persönlich vorzulegen und mit unseren Mitarbeitern zu besprechen.
Bauantragsformulare (Bayernportal)
Den Bauanträgen sind separate Entwässerungspläne beizufügen. Weitere Informationen dazu oben unter "Abwasserentsorgung. Wenn kein Mischwasserkanal und kein Oberflächenwasserkanal vorhanden ist, so sind zusätzliche Angaben zur Regenwasserbeseitigung erforderlich:
Angaben zur Beseitigung des Niederschlagswassers
Eine Neuerstellung eines Wasseranschlusses oder eine Änderung des Wasseranschlusses oder der Gebäudeinstallation ist separat zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten unter "Wasserversorgung".
Weitere Informationen:
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung/Zwiesel (Lagepläne, Vermessungen)
Isolierte Befreiung / Abweichung
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können unter Umständen Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden. Es empfiehlt sich ein vorheriges Beratungsgespräch mit der Gemeinde.
Antrag auf isolierte Befreiung / Abweichung
Weitere Informationen:
Baurecht; Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Bauleitplanung
weiter zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Geiersthal
weiter zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Geiersthal
weiter zu den Bausatzungen der Gemeinde Geiersthal
Baukindergeld
Mit dem Geiersthaler Baukindergeld werden der Kauf oder der Bau von Wohngebäuden in der Gemeinde Geiersthal gefördert. Die Höhe beträgt 1.000,00 € je Kind unter 18 Jahren. Das Förderprogramm endet am 31.12.2024. Nähere Informationen zu den Bedingungen, zum Antragsverfahren und zu Rückforderungen entnehmen Sie bitte der
Förderrichtlinie Baukindergeld 2019
Zur Beantragung der Auszahlung eines Baukindergeldes verwenden Sie bitte das Formular
Hausnummer
Feuerwehr
Erstattungen an Arbeitgeber
Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet (Art. 9 BayFwG). Das Arbeitsentgelt ist jedoch vom Arbeitgeber weiterzuzahlen. Der Arbeitgeber kann sich das für diese Zeit das weiterbezahlte Entgelt von der Gemeinde wieder erstatten lassen.
Antrag Arbeitgeber-Erstattungsleistungen (Online)
Antrag Arbeitgeber-Erstattungsleistungen (Zum Ausdrucken)
Weitere Informationen:
Gemeindezuschuss für Feuerwehrführerschein
Die Gemeinde Geiersthal bezuschusst den Erwerb und die Verlängerung von Lkw-Führerscheinen nach den Regelungen der
Förderrichtlinie Feuerwehrführerschein
Formulare:
Auszahlungsantrag Erwerb Feuerwehrführerschein
Auszahlungsantrag Verlängerung Feuerwehrführerschein
Einsatzkostenerstattung
Die Gemeinde Geiersthal verlangt unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen, die ihr durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind. Die Einzelheiten dazu regelt die
Fischerei
Gewerbe- und Gaststättenwesen
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Online)
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Zum Ausdrucken)
weitere Informationen auch unter "Veranstaltungen"!
Gewerberegister
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerberegisterauszug - Beantragung
Gewerberegisterauszug - Beantragung Online
Gewerbezentralregister
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Hunde und gefährliche Tiere
Kasse, Zahlungswesen
Kindergartenbus
Meldewesen
An- und Ummeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig.
Was wird benötigt?
gültige Ausweisdokumente (Personalausweis / Pass)
Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungseigentümers (Formulare s. unten)
Zuzugsadresse (Inland/Ausland)
Vollmacht für die Anmeldung von Familienangehörigen
Formulare:
Folgende Dokumente können zur Beschleunigung der Anmeldung und Klärung von eventuellen Unstimmigkeiten beitragen:
Heiratsurkunde (Tag und Ort der Eheschließung)
Scheidungsurteil (Tag und Ort der Scheidung)
Sorgerechtserklärung, Negativbescheinigung, Anerkennung Vaterschaft
Adoptionspapiere
Geburtsurkunden insbes. Minderjähriger ohne Ausweisdokument
sonstige aktuelle Personenstandsurkunden
Angaben zum auswärtigen Partner und/oder Erziehungsberechtigten
Beleg des Kirchenaustritts
Visum / Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU
Bei Zuzug aus dem Ausland:
letzte Inlandsadresse, falls wiederholt in Deutschland
letzte Adresse im Ausland (Zuzugsadresse)
Visum / Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigkeit außerhalb der EU
bei verheirateten Personen die Daten zum Ehepartner
Geburtsdatum und -ort
Tag und Ort der Eheschließung
evtl. abweichender Geburtsname
Wohnsitz-Anmeldung Info
Abmeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Wegzug ins Ausland binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich bei der Meldebehörde abzumelden. Bei Wegzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. Die neue Wohnsitzgemeinde übernimmt automatisch die Meldung des Wegzugs aus der Gemeinde Geiersthal.
Was wird bei Wegzug ins Ausland benötigt
gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Pass) aller betroffenen Bürger
Wegzugsadresse (zukünftige Anschrift im Ausland)
Wohnsitz-Abmeldung Info
Meldebescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie im Bereich der Gemeinde Geiersthal mit Wohnsitz gemeldet sind. Sie dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Eine Meldebescheinigung können Sie auch als Haushaltsbescheinigung erhalten.
Bürgerauskunft
Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen. Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad, und Anschrift einzelnber bestimmter Bürger.
Bürgerauskunft beantragen online für private Zwecke
Auskunfts- und Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Für den Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG).
Auf Grund der Sensibilität und der Nachweispflicht ist hier ein persönliches Gespräch in unseren Räumen erforderlich Sollten Sie dies in einem geschützten Rahmen bevorzugen, können Sie geren einen Termin mit der Leiterin des Einwohnermeldeamtes vereinbaren.
Übermittlungssperre
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen - z.B. Adressbuchverlage - zu widersprechen. Alle ausgeschlossenen Zielgruppen können Sie ausführlich dem Formular entnehmen. Hierfür benötigen Sie keine Begründung, sonder können dies - nach eigener Entscheidung - einrichten, wenn Sie dies wollen.
Rentenwesen
Rentenberatung und Rentenanträge
Beratung und Kontaktinformationen fiden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Insbesondere gibt es folgende Beratungsstellen und Versichertenberater in unserer Region:
Deutsche Rentenversicherung – Beratungsstelle Regen (einzelne Sprechtage)
Weitere Informations- und Beratungsstellen
Über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie für die ständig besetzten Beratungsstellen in Landshut und in Regensburg einen Beratungstermin buchen.
Rentenanträge
Gerne können Sie einen persönlichen Termin zur Aufnahme Ihres Rentenantrages mit uns vereinbaren. Um gut vorbereitet zu sein und Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Weitere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Grundsicherung
Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie auf den Seiten des Landratsamtes Regen
Schulangelegenheiten
Schwerbehinderung
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Antrag auf Parkerleichterungen (Online)
Weitere Informationen:
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Weiterführende Informationen zu verschiedenen Lebensthemen, insbesondere zur Arbeitswelt, finden Sie auf folgenden Seiten:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Inklusionsamt
Soziales
Standesamt
Straßenraum, Verkehrsflächen
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Online)
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (pdf)
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (docx)
Sondernutzung von Straßen (Online)
Ausnahmegenehmigung für gesperrte Straßen
Erlaubnisantrag zur Plakatierung (Online)
Antrag auf Gehwegüberfahrt / Bordsteinabsenkung (Online)
Aufstellen von Containern auf öffentlichem Verkehrsgrund
Containeraufstellung Merkblatt 1
Straßenbeleuchtung
Veranstaltungen
Veranstaltung anmelden bzw. Erlaubnis beantragen
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Anzeige / Erlaubnisantrag einer öffentlichen Veranstaltung (zum Ausdrucken)
Anzeige / Erlaubnisantrag einer öffentlichen Veranstaltung (Online)
ggf. zusätzlich:
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung in nicht dafür genehmigten Räumlichkeiten (47 VStättG)
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im öffentl. Straßenbereich (StVO)
mit Bestätigung Haftpflichtversicherung
Weitere Infos und Formulare:
Geschirr u. Spülmaschine anfragen (Online-Antrag)
Merkblatt für Vereinsfeiern (Baurecht)
Mehrzweckhalle Geiersthal mieten
Abbrennen eines Feuerwerks (Online-Antrag)
Abbrennen eines Feuerwerks (Papierformular)
Antrag Sonnwendfeuer / Brauchtumsfeuer (Online)
Veranstaltung mitteilen
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Veranstaltungen außerdem zur Veröffentlichung im Veranstaltungskalender auf der Gemeinde-Homepage mitzuteilen:
Veranstaltungsräumlichkeiten
Die Gemeinde Geiersthal vermietet verschiedene Räume für Veranstaltungen und Feiern (z.B. Geburtstagsfeiern) an Geiersthaler Einwohnerinnen und Einwohner. Für die Benutzung gelten die Regelungen und Gebühren nach den jeweils gültigen Benutzungssatzungen.
Mehrzweckhalle in Geiersthal, Rathausstraße 4 Info
Mehrzweckhalle Geiersthal mieten
Dorfgemeinschaftshaus in Altnußberg, Schloßbergweg 4 Info
Kontakt: FFW Altnußberg e.V.
Jugendheim in Fernsdorf, Schmiedstraße 2a Info
Kontakt: KLJB Fernsdorf
Wasserversorgung
Störungs-Hotline
Grundstücksanschluss / Hausanschluss
Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, können an diese Einrichtung angeschlossen werden. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. An diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde oder einem von ihr beauftragten Installationsunternehmen hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten.
Formular Grundstücksanschluss (Online)
Formular Grundstücksanschluss (Zum Ausdrucken)
Inbetriebsetzung / Zählereinbau
Arbeitsbericht Bauhof Wasserleitung
Vorübergehender Wasseranschluss
Wer nur vorübergehend einen Wasseranschluss benötigt, z.B. für eine Veranstaltung, kann bei der Gemeinde einen solchen Anschluss beantragten. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Formular:
Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug (zum Audrucken)
Informationen zur Wasserqualität
Alle an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücke werden mit Trinkwasser der Wasserversorgung Bayerischer Wald beliefert. Informationen zu den Eigenschaften des Trinkwassers sind auf der Internetseite www.waldwasser.eu verfügbar.
Wasserzähler
Inbetriebsetzung / Zählereinbau
Antrag auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers