Jetzt Zuschüsse beantragen (Regionalbudget ILE Teisnachtal)
Erinnerung zum Regionalbudget 2025 - Einreichfrist für Förderanträge endet am 10. November 2024
Vereine, Ehrenamtliche und aktive Bürger aus den Gemeinden der ILE Teisnachtal haben auch 2025 die Chance, Fördermittel für ihre Projekte zu bekommen. Ziel der ILE Teisnachtal ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen beantragt werden. Insbesondere Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien können darüber gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.
Die ILE Teisnachtal beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 40.000,- € (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE) zu beantragen.
Die ILE Teisnachtal ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Was ist ein Kleinprojekt?
Kleinprojekte im Sinne des Regionalbudgets sind Vorhaben mit Nettokosten zwischen 500 € und 20.000 € (förderfähige Gesamtausgaben). Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und Ende des Jahres ausbezahlt.
Die Kleinprojekte haben zum Ziel, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.
Wie gehe ich vor?
Projektträger müssen ihr Projekt mit dem beigefügten Formular (siehe Downloads unten) bei der ILE beantragen. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien. Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Teisnachtal und der Beitrag des Projektes zur Erreichung der darin definierten Ziele.
Wichtig: Das Projekt darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen sein. Eine Umsetzung ist nach Bewilligung frühestens ab 1.1.2025 möglich.
Wie ist der Zeitplan?
Nach dem Ende der Einreichfrist (10.11.24) tagt das Entscheidungsgremium und wählt nach einem festgelegten Kriterienkatalog die Projekte aus, die bewilligt werden.
Die Projektträger werden voraussichtlich Ende November 2024 über die Auswahlentscheidung benachrichtigt
Wichtig: Mit der Umsetzung eines bewilligten Projekts darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen werden. Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2025 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.
Ansprechpartner
Für Fragen und ggf. Erstberatung steht Ihnen die Umsetzungsbegleitung der ILE zur Verfügung: Stephanie Pettrich, IDENTITÄT & IMAGE Coaching AG,
Projektanfragen senden Sie bitte unter Nutzung des Förderantrags bis spätestens 10. November 2024 an die Gemeinde Böbrach (Rathausplatz 1, 94255 Böbrach) als verantwortlicher Stelle.
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